Impressum

KOOP Live Marketing GmbH & Co KG

St. Peter-Hauptstraße 208 | 8042 Graz

Firmenbuchnummer: FN 200116 p | UID-Nr. ATU50375801

www.koop.at

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
Die KOOP Live-Marketing GmbH & Co KG, im folgenden kurz KOOP genannt, schließt Verträge ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von KOOP sind selbst dann nicht bindend, wenn KOOP ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bzw. dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie von der KOOP schriftlich bestätigt worden sind. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB der KOOP als vom Vertragspartner akzeptiert.

2. Vertragsabschluß
Verträge kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Vertragspartners zustande. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung bedarf es daher nicht. Sämtliche zwischen Vertragspartnern und Angestellten der KOOP abgeschlossenen Vereinbarungen kommen bloß mit dem Vorbehalt zustande, dass ihnen die Geschäftsführung der KOOP zustimmt. Es steht der KOOP daher frei, die von ihren Angestellten angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall wird dem Vertragspartner binnen 2 Wochen ab Kenntnis der KOOP mitgeteilt. Das mit dem Angestellten angebahnte Rechtsgeschäft gilt sodann als von vorneherein nicht zustande gekommen.
Angebote der KOOP, welche sich exklusive Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben verstehen – diese sind vom Vertragspartner gesondert zu begleichen – sind für diese 3 Wochen ab dem Datum der Anbotstellung bindend, wobei sich die KOOP die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechnungsfehlern sowie Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen sowie Änderungen der Wechselkurse und Import- bzw. Exportbedingungen vorbehält.

3. Leistungserbringung
Die KOOP ist bemüht, Liefertermine genau einzuhalten, jedoch sind alle Angaben über Liefertermine unverbindlich. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von der KOOP nicht beeinflusste bzw. nicht ausschließlich zu vertretende Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechungen der Energieversorgung etc. befreien die KOOP für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht; wird durch die genannten Ereignisse die Leistung unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht der KOOP. Insoweit die KOOP aus eigenem Verschulden in Leistungsverzug gerät, ist ihr vom Vertragspartner schriftlich eine angemessene, keinesfalls 3 Wochen unterschreitende Nachfrist zu gewähren, wobei der Fristenlauf durch die Zustellung der Fristsetzung ausgelöst wird. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt, ein Schadenersatzanspruch ist jedoch jedenfalls ausgeschlossen.
Alle Leistungen der KOOP sind vom Vertragspartner zu überprüfen und umgehend, spätestens jedoch binnen 3 Tagen schriftlich abzulehnen. Bei nicht rechtzeitiger Ablehnung gelten sie als vom Vertragspartner genehmigt. Der Vertragspartner wird die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs- und immaterialgüterrechtliche Zulässigkeit der Leistungen der KOOP überprüfen lassen und die hiermit verbundenen Kosten selbst tragen.

4. Stornobedingungen
Bei einer Stornierung des Vertrages/Auftrages bis 1 Jahr vor Beginn der Veranstaltung werden 15 %, bei einer Stornierung bis zu 6 Monaten vor Vertragsbeginn werden 25 %, bis 14 Tage vorher 50 % und danach 100 % des zu erwartendenen vertraglichen Gesamtentgeltes (inklusive UST) zur Zahlung fällig. Zusätzlich sind der KOOP alle bereits entstandenen Kosten und Auslagen zu ersetzen.

5. Gewährleistung
Die Leistungen der KOOP sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung zu untersuchen und sind hierbei festgestellte Mängel unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes der KOOP schriftlich detailliert anzuzeigen. Mängel, die trotz sachgemäßer Untersuchung erst später hervortreten, sind der KOOP vom Vertragspartner unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen, widrigenfalls die Leistung als genehmigt gilt. Nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistung ist jegliche Gewährleistung auch für versteckte, nicht erkennbare Mängel erloschen. Die Gewährleistung der KOOP beschränkt sich nach deren Wahl auf Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch der mangelhaften Leistung gegen eine mängelfreie. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Haftung
Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Vorschriften auch bei von der KOOP vorgeschlagenen bzw. angebotenen Leistungen ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Dieser wird eine von der KOOP vorgeschlagene bzw. angebotene Leistung erst dann freigeben, wenn er sich über die wettbewerbs- bzw. immaterialgüterrechtliche Unbedenklichkeit vergewissert hat. Das mit der Leistung der KOOP verbundene wettbewerbs- bzw. immaterialgüterrechtliche Risiko hat der Vertragspartner zu tragen. Jegliche Haftung der KOOP für Ansprüche, die aufgrund der Leistungen der KOOP gegen den Vertragspartner erhoben werden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte aufgrund der Leistungen der KOOP diese selbst in Anspruch genommen werden, wird der Vertragspartner die KOOP schad- und klaglos halten.
Für die der KOOP vom Vertragspartner überlassenen Unterlagen übernimmt die KOOP keinerlei Haftung und ist die KOOP nur für den Fall ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, diese auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners aufzubewahren.
Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass sich die KOOP zur Leistungserbringung auch Gehilfen bedienen kann. Für den Fall eines von einem Gehilfen der KOOP verursachten Schadens, tritt die KOOP sämtliche ihr gegen den Gehilfen zustehenden Ansprüche ohne Gewähr an den Vertragspartner ab und verzichtet der Vertragspartner im Gegenzug auf die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegenüber der KOOP.

7. Zahlung
Rechnungen der KOOP sind sofort ab Rechnungslegung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Gewährte Rabatte werden bei Konkurs oder Ausgleich des Vertragspartners hinfällig. Für den Fall eines Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung sämtlicher Kosten der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung, insbesondere der Mahn- und Inkassospesen sowie von Verzugszinsen, welche mit 1 % monatlich vereinbart gelten. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners, trotz Setzung einer angemessenen, längstens jedoch 8-tägigen Nachfrist, ist die KOOP weiters berechtigt, mit den vertraglichen Leistungen innezuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Bei einem Vertragswert über EUR 5.000,– ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Vertragssumme bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die KOOP ist weiters berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
Teilzahlungsabmachungen haben nur solange Gültigkeit, als der Vertragspartner seine Zahlungspflichten einhält. Für den Fall nicht fristgerechter oder vollständiger Zahlung tritt Terminsverlust ein und wird die gesamte Forderung der KOOP sofort zur Zahlung fällig.
Eingehende Zahlungen werden vorerst auf offene Zinsen und Kosten und in der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet, wobei sich die KOOP hiervon abweichende Verrechnungen vorbehält.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Eigentumsvorbehalt
Kreativleistungen bleiben, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, im Eigentum der KOOP. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Insbesondere ist der Vertragspartner zum Weiterverkauf von Kreativleistungen der KOOP nicht berechtigt.
Alle übrigen Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der KOOP.

9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sämtliche von der KOOP eingegangenen Rechtsverhältnisse unterliegen österreichischem, materiellem Recht. Bestimmungen internationaler Übereinkommen kommen nicht zur Anwendung. Erfüllungsort ist Graz. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.

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